Unsere Gebührensatzung
Unsere Gebührensatzung
Satzung über die Erhebung der Gebühren für die Benutzung des Mehrgenerationenhauses Schieferland Kaisersesch (MGH) vom 24.11.2008 einschließlich Änderung vom 19.12.2016
Der Verbandsgemeinderat hat aufgrund des § 24 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) und des §§ 2 und § 7 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) folgende Satzung beschlossen:
§ 1 Allgemeines
Zur teilweisen Deckung der Kosten für die Unterhaltung des Mehrgenerationenhauses erhebt die Verbandsgemeinde Kaisersesch für die Benutzung Gebühren nach Maßgabe der folgenden Vorschriften. Die Gebühren ergeben sich aus der Anlage zu dieser Satzung.
§ 2 Gebührenpflichtige
Gebührenpflichtige sind die Benutzer des Mehrgenerationenhauses und deren Einrichtungen, bei Vereinen der Vorstand. Mehrere Gebührenschuldner haften als Gesamtschuldner.
§ 3 Entstehen der Gebührenpflicht
Die Gebührenpflicht entsteht am Tage, an dem die Benutzung des Mehrgenerationenhauses sowie deren Einrichtungen erfolgt.
§ 4 Gebührenbefreiung/Gebührenstaffelung
1. Folgende Nutzer/Veranstaltungen sind von der Gebührenpflicht befreit:
a) Veranstaltungen der Jugendsozialarbeit, wenn die Teilnahme für die Zielgruppe kostenfrei ist.
b) Ehrenamtliche Nutzer, die Projekte der Jugendarbeit, Integrationshilfe und Generationenarbeit anbieten und die Teilnahme für die Zielgruppe kostenfrei ist.
c) Eigene Veranstaltungen des Mehrgenerationenhauses, wenn die Teilnahme kostenfrei angeboten werden kann.
d) Reine Beratungsgespräche von Behörden und Trägern der freien Wohlfahrtspflege, es sei denn, diese Angebote/Gespräche können mit anderen Kostenträgern von den Anbietern verrechnet werden.
2. Für Veranstaltungen des gesamten bürgerschaftlichen Engagements der Verbandsgemeinde (wie z. B. Jugendsozialarbeit, Super 60, MGH), für die von den Teilnehmern ein Kostenbeitrag für die Sachaufwendungen erhoben wird, wird je Teilnehmer pauschal ein Betriebskostenzuschuss bei der Kalkulation der Sachaufwendungen von 2,00 € je Person eingerechnet. Damit sind die nach der Anlage fälligen Beträge für diese Veranstaltung abgegolten.
3. Vereine oder Institutionen, die das Mehrgenerationenhaus regelmäßig für Vereinstreffen (Übungsstunden) nutzen, zahlen anstelle der Pauschalgebühren nach der Anlage einen Betriebskostenzuschuss in Höhe von 20,00 € je Nutzungseinheit.
4. Ständige Kooperationspartner, die regelmäßig im Rahmen ihrer Aufgabenstellung Veranstaltungen, Beratungen, Fortbildungen oder interne Besprechungen/Sitzungen im Mehrgenerationenhaus durchführen, können sich aus der Gebührenpflicht nach der Anlage mit einer jährlichen Pauschale in Höhe von 500,00 € befreien. Ebenso können diese
Einrichtungen in analoger Anwendung des Abs. 3 von der höheren Gebührenpflicht nach der Anlage befreit werden.
5. Weitere Gebührenbefreiungen sind nicht möglich.
Anlage
zur Satzung der Verbandsgemeinde Kaisersesch über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung des Mehrgenerationenhauses (MGH) Schieferland Kaisersesch
Die Gebühren werden in Form von Pauschalbeträgen einschließlich der Nebenkosten erhoben.
Sie betragen je Nutzungstag der Veranstaltung.
1. Für das Bistro/Saal einschl. Küche 70,00 €
2. Bistro/Saal ohne Küche 50,00 €
3. Küche 20,00 €
4. Sonstige Gruppenräume 30,00 €
§ 5
In-Kraft-Treten
Diese Satzung wurde vom Verbandsgemeinderat in der Sitzung am 19.12.2016 über die Änderung von Gebühren für die Benutzung des Mehrgenenrationenhauses Schieferland Kaisersesch (MGH) beschlossen und tritt am 01.03.2017 in Kraft.
Kaisersesch, den 06.01.2017
gez.
Albert Jung
Bürgermeister