Zeitungen mit Brille auf einem Tisch

Kreisverwaltung Cochem-Zell sucht Tagesmütter oder Tagesväter – auch für den Bereich der VG Kaisersesch

Überschrift

Die Kindertagespflege stellt neben der Betreuung in Kindertagesstätten das zweite, wichtige Standbein der Kinderbetreuung im Landkreis Cochem-Zell dar.

Als Kindertagespflegeperson (Tagesmutter / Tagesvater)

  • haben Sie die Möglichkeit, von zu Hause aus zu arbeiten und somit Familie und Beruf miteinander zu verbinden
  • sind Sie Ihr eigener Chef 
  • können Sie Kindern in einer kleinen Betreuungsgruppe von maximal fünf Kindern gleichzeitig bestmögliche Bindungs- und Förderangebote bieten
  • haben Sie analog zu anderen pädagogischen Tätigkeitsbereichen ein sicheres monatliches Einkommen

Für eine Betreuung von drei gleichzeitig anwesenden Kindern bei einer 20-Stunden-Teilzeitbeschäftigung pro Woche erhält eine qualifizierte Kindertagespflegeperson mit entsprechender Pflegeerlaubnis bereits eine monatliche Förderleistung von 1.950,00 € (650,00 € pro Kind) vom Jugendamt. Diese wird auch bei Krankheit und Urlaub bis zu vier zusammenhängenden Wochen weiter gewährt.

Für eine Betreuung von drei Kindern in Vollzeit mit einer 40-Stunden-Woche 3.993,00 € monatlich (1.331,00 € pro Kind).

Kindertagespflegepersonen können bei entsprechender Eignung und den räumlichen Voraussetzungen bis zu fünf Kinder gleichzeitig betreuen.

Kindertagespflegepersonen sind selbstständig tätig. Aufwendungen für Kranken- und Pflegeversicherung sowie für die Altersvorsorge werden hälftig vom Jugendamt erstattet. Der Jahresbeitrag der Berufsgenossenschaft wird in vollem Umfang erstattet.

Als fachliche Voraussetzungen zur Ausübung der Tätigkeit als Kindertagespflegeperson gehören eine Qualifizierungsmaßnahme nach den geltenden Standards des Deutschen Jugendinstituts oder ein vergleichbarer pädagogischer Abschluss.

Die Kreisverwaltung Cochem-Zell plant im Rahmen der interkommunalen Zusammenarbeit mit den Landkreisen Bernkastel-Wittlich und dem Vulkaneifelkreis sowie mit der Familienbildungsstätte in Mayen als Bildungsträger im Frühjahr 2025 einen neuen Qualifizierungskurs für Kindertagespflegepersonen.

Alle Informationen sowie die neue Satzung über die Betreuung in der Kindertagespflege finden Sie unter dem nachfolgenden Link auf der Internetseite der Kreisverwaltung Cochem-Zell.

Infos Kindertagespflege

Kontaktdaten:
Kreisverwaltung Cochem-Zell, Daniela Kreuser, Telefon: 02671 61-336, E-Mail: daniela.kreuser@chochem-zell.de

 

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